AGBs
DIE BENUTZUNG DER WASCHANLAGE ERFOLGT UNTER ZUGRUNDELEGUNG DER NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN:
- Die Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Waschanlagen-Betreibers oder dessen Personals sind zu beachten.
- Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, rechtzeitig vor Benutzung der Anlage auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
- Eine Haftung des Betreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder durch nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Fahrzeugteile (z. B. Spoiler, Antenne o.ä.) verursacht worden ist. Ebenso entfällt die Haftung, wenn dadurch Folgeschäden (z. B. Lackkratzer) entstanden sind, sofern den Betreiber oder sein Personal nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft oder generell eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
- Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden sind dem Betreiber oder seinem Personal vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
- Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Ich / Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Es gelten folgende Benutzungshinweise:
- Bedienungshinweise des Fahrzeugherstellers zur Waschstraßennutzung unbedingt beachten
- Dachträger, Schilder und störende Aufbauten entfernen, Antennen einziehen / abschrauben, SUV Reserveradabdeckungen bitte abnehmen
- Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig und sicher befestigt sein
- Auf dem Waschband Scheibenwischer ausschalten (auch Intervallschaltung und den Regensensor) und nicht bremsen oder lenken (außer bei Abfahrt)
Es gelten folgende Haftungsausschlüsse:
- Keine Haftung für Zubehör, welches nicht vom Fahrzeughersteller geliefert und montiert wurde
- Radfelgen dürfen nicht über Reifen hinausragen
- Keine Haftung für Fahrzeuge mit Vorschäden, Nachlackierungen und sichtbaren Lackschäden (z. B. Steinschlag) oder mit Folierungen
- Hochglanzpolierte Felgen sind sehr empfindlich und für Waschstraßen nicht geeignet. Für derartige Felgen übernehmen wir keine Haftung
- Keine Haftung für Fahrzeuge, deren Erstzulassung mehr als 25 Jahre zurückliegt